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Meldung über Masernschutz in Einrichtungen gem. § 20 Abs. 9 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Sie können dem Gesundheitsamt den Masernschutz in Einrichtungen online melden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ebersberg