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Asyl
Alleinige Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für die Prüfung von Asylanträgen
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Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG)
Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch (nationale) Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei ein Aufenthaltsrecht besteht. Die Aufenthaltstitel werden erteilt als Visum, Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.
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Ausländer; Erwerbstätigkeit
Der Arbeitsaufnahme von Angehörigen von Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums steht nach wie vor der seit 1973 bestehende Anwerbestopp entgegen. Das Zuwanderungsgesetz hält an diesem Grundsatz fest, lässt jedoch gegenüber den bisherigen Regelungen in einem größeren Maße Ausnahmen zu. Die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit wird wesentlich erleichtert. Zum einen wird in bestimmten Fällen ein Rechtsanspruch eingeräumt. Zum anderen wird mit § 21 AufenthG erstmals eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen. Der Begriff der Erwerbstätigkeit wird neu definiert und umfasst nun den der Beschäftigung (§ 7 SGB IV) und der selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG).
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Ausländer; Integration
Sie können sich über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die sich rechtmäßig und dauerhaft bei uns aufhalten, informieren.
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Ausländerrecht; Allgemeine Informationen
Die Ausländerbehörde Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt ist für alle ausländerrechtlichen Fragen zuständig.
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Ausländerrecht; Bleiberechtsregelungen
2006 und 2007 wurden zwei Regelungen beschlossen, die langjährig in Deutschland lebenden und gut integrierten Ausländern ein Aufenthaltsrecht gewährten.
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Ausländerrecht; Härtefallkommission des Landes Bayern
Die in Bayern seit Herbst 2006 bestehende Härtefallkommission stellt ein Gremium anerkannter Fachleute dar, das sich eine Meinung darüber bilden soll, ob die Anwendung des geltenden Ausländerrechts in bestimmten Einzelfällen zu einer dringenden persönlichen oder humanitären Härte führt, die eine weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigt.
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Ausländerwesen; Zuwanderungsgesetz und Richtlinien-Umsetzungsgesetz
Das Zuwanderungsgesetz (ZuwG) ist zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten, das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union am 28. August 2007.
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Ausweis-, Pass- und melderechtliche Angelegenheiten, Beratung der Gemeinden
Dies ist eine interne Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörde. Falls diese hierzu Informationen bereitstellt, können Sie diese durch Eingabe Ihres Wohnortes oder des sonst gewünschten Ortes auf der linken Seite angezeigt erhalten.
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Besuchsaufenthalt
Einladung von Ausländern, die für die Einreise ein Visum brauchen, zum Besuchsaufenthalt
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Einbürgerung
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit von Ausländern durch Einbürgerung.
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Einbürgerung; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden. Er kann, auch wenn ein Anspruch auf Einbürgerung nicht besteht, unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung im Ermessenswege erwerben. In diesem Fall muss ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung gegeben sein.
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Familiennachzug
Ausländische Staatsangehörige, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis (siehe Aufenthaltstitel) in Deutschland aufhalten, können Ehegatten, minderjährige Kinder und Lebenspartner nachziehen lassen. Selbstverständlich können auch ausländische Ehegatten und minderjährige Kinder sowie die Lebenspartner von Deutschen nachziehen.
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Führerschein; Internationaler
Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union, wie z.B. die USA, benötigen Sie einen internationalen Führerschein.
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Führerschein; Umschreibung von ausländischen Führerscheinen
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheines können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichert einen deutschen Führerschein erwerben.
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Integration von Zuwanderern
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Namensänderung
Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.
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Spätaussiedler, berufliche Eingliederung
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Spätaussiedler, Hilfen für
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Spätaussiedler, Hilfen für Ehegatten und Abkömmlinge