Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist für die Rechtsmittel (Berufung, Beschwerde) gegen die Entscheidungen der bayerischen Verwaltungsgerichte zuständig. Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet ferner in einer Reihe gesetzlich bestimmter Fälle als erstinstanzliches Gericht; dies gilt insbesondere für Streitigkeiten, die technische Großvorhaben betreffen (z.B. Atomkraftwerke, Flughäfen, Planfeststellungen für Bahnstrecken, Bundesfern- und Bundeswasserstraßen). Außerdem entscheidet er als Normenkontrollgericht über die Gültigkeit bestimmter baurechtlicher Satzungen (insbesondere Bebauungspläne) sowie landesrechtlicher Vorschriften im Range unter dem Landesgesetz (Verordnungen und Satzungen). Als erstinstanzliches Gericht ist schließlich auch der Flurbereinigungssenat tätig.
