Der Freistaat Bayern gewährt für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf landwirtschaftlich genutzten oder landwirtschaftlich nutzbaren Flächen ein Entgelt.
Description
Auf der Basis freiwilliger Verpflichtungen werden naturschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftungsweisen honoriert. Dadurch sollen
- die Leistungen der Landwirtschaft zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt des natürlichen Lebensraumes und der Landschaft angemessen entgolten werden,
- ökologisch wertvolle Lebensräume für die heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen der Menschen gesichert, entwickelt und verbessert werden.
Unterlagen erhalten Sie bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt), unteren Naturschutzbehörde und bei den Ämtern für Landwirtschaft.
Requirements
Vorrangig sollen freiwillige Verpflichtungen mit Landwirten als Eigentümer oder Nutzungsberechtigte landwirtschaftlich genutzter oder landwirtschaftlich nutzbarer Flächen abgeschlossen werden. Antragsteller sollen dafür immer die tatsächlichen Bewirtschafter der jeweiligen Fläche sein. Auch Landschaftspflegeverbände bzw. anerkannte Naturschutzverbände oder sonstige Landbewirtschafter können Antrag auf Förderung nach dem VNP/EA stellen, wenn sie ökologisch wertvolle Flächen selbst landwirtschaftlich bewirtschaften.
Deadlines
Bewirtschafter landwirtschaftlich genutzter oder landwirtschaftlich nutzbarer Flächen können eine Förderung nach dem VNP/EA zwischen 1. Oktober und 30. November bei dem für den Betrieb zuständigen Amt für Landwirtschaft beantragen. Für die naturschutzfachliche Beratung der Antragsteller, die Auswahl der Fördermaßnahmen und die Ausstellung der Bewertungsblätter für die beantragten Flächen ist die untere Naturschutzbehörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt) zuständig.
Status 25.04.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
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