Gewässerunterhaltung; kleine Gewässer (Gewässer dritter Ordnung)

Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Unterhaltungszweckverbände.

Description

In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Unterhaltungszweckverbände sind für die Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.

Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde. Wenn Sie links Ihren Wohnort eingeben, erhalten Sie rechts die Adresse und Telefonnummer der Kommune.

Bei Fragen rechtlicher Art kann Ihnen die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) weiterhelfen.

Anregungen und Antworten fachlicher Art erhalten Sie vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt.

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 01.02.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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