Grundstückswerte; Ermittlung

Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.
Daneben sammeln sie alle Grundstückskaufverträge (Kaufpreissammlung) und ermitteln hieraus Bodenrichtwerte, welche dann öffentlich bekannt gegeben werden.

Description

Bei jedem Landratsamt und jeder kreisfreien Stadt ist für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein Gutachterausschuss gebildet. Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).

Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag und gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ein solches Gutachten kann auch von einer Privatperson beantragt werden.

Weiterhin werden bei den Gutachterausschüssen die sog. "Kaufpreissammlungen" geführt. Hierzu erhält die Geschäftsstelle sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie ausgewertet. Die Sammlung ist geheim zu halten. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse geltend gemacht wird. Dies gilt etwa für Behörden oder öffentlich bestellte Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind. Auch hier dürfen Namen und Anschriften der Vertragsparteien aber nicht mitgeteilt werden.

Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss schließlich die Bodenrichtwerte und veröffentlicht diese in der Bodenrichtwertsammlung. Ein Richtwert wird dabei als durchschnittlicher Lagewert ermittelt. Er bezieht sich immer auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit klar definierten Eigenschaften. Dargestellt werden die Werte grundsätzlich in Karten, so dass für jedes erfasste Grundstück der Richtwert bestimmt werden kann. Auf Wunsch erteilen die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Auskunft über die Richtwerte.

Requirements

Ein Wertgutachten kann jeder Eigentümer oder sonstige Berechtigte an einem Grundstück beantragen.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse geltend gemacht wird.

Auskünfte über die Bodenrichtwerte kann jedermann verlangen.

Deadlines

Fristen und Ausschlusstermine bestehen keine.

Required documents

  • Unterlagen für die Erstellung des Gutachtens

    Lagepläne, Genehmigungsakten, Grundbuchauszug etc. werden entweder von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses selbst besorgt oder vom Antragsteller angefordert.

Forms

  • Formloser Antrag

Fees

  • Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach dem im Gutachten ermittelten Wert (zwischen 4,2 v.T. zuzüglich 350 € bis 0,7 v.T. zuzüglich 3 050 €). Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.

    Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung und über Bodenrichtwerte können Gebühren zwischen 25 und 250 € erhoben werden.

Status 19.01.2012

Responsible for editing: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

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