Förderprogramme; regional

Gefördert werden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, im einzelnen Vorhaben der Industrie, des Handwerks, des Handels, des Fremdenverkehrs- und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.

Description

Die Förderung (Zuwendung) kann unter bestimmten Voraussetzungen (siehe dort) entweder als Investitionszuschuß oder als Zinszuschuß zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank Bayern auszureichenden Darlehens gewährt werden.

Zuständig für die Entgegennahme und Prüfung des Antrags sowie für die Entscheidung ist die Regierung, in deren Bezirk das Investitionsvorhaben durchgeführt werden soll.
Vorhaben der gewerblichen Fremdenverkehrswirtschaft werden hauptsächlich bei Maßnahmen zur

  • Qualitätsanhebung
  • Modernisierung
  • Rationalisierung des bestehenden Angebotes an Fremdenverkehrseinrichtungen
  • in Ausnahmefällen auch Errichtung oder Erweiterung von Beherberungskapazitäten gefördert.

Requirements

Eine Förderung ist möglich wenn:

  • die Investitionen regionalwirtschaftlich bedeutsam sind
  • das Unternehmen überwiegend überregionalen Absatz hat
  • die Betriebsstätte sich in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe ''Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur'', einem ländlichen Gebiet nach Landesentwicklungsprogramm oder einem EU-Fördergebiet und bei Fremdenverkehrsvorhaben außerdem in einem Fremdenverkehrsgebiet entsprechend dem tourismuspolitischen Konzept der Staatsregierung befindet;
  • in den letzten beiden Fällen muß das Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Freistellungsverordnung der Europäischen Kommission sein
  • die Finanzierungshilfen zur Durchfinanzierung des Vorhabens notwendig sind
  • an dem Vorhaben ein volks- und regionalwirtschaftliches und struktur- und arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht
  • die Mindestinvestitionssumme 500.000 € in der 1. und 2. Landkreisreihe zur Tschechischen Republik, den Landkreisen Bad Kissingen, Coburg, Lichtenfels, Neumarkt und Rhön-Grabfeld sowie den Städten Coburg und Passau und in Ausnahmefällen 250.000 € beträgt.

Deadlines

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

Required documents

  • Antragsvordrucke

    erhältlich bei den Bezirksregierungen, bei der LfA Förderbank Bayern, allen bayerischen Industrie- und Handelskammern, bei den Handwerkskammern, sowie bei Banken und Sparkassen

Legal bases

Related links

Status 16.11.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

 Caption
  • Online form, Bavaria-wide
  • Online form, locally limited
  • Printed page, Bavaria-wide
  • Printed page, locally limited
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Legal bases, locally limited
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited
Bild zur Aufgabenbeschreibung
Your competent body

If you search and select your location under "location" you will get detailed information about the competent body.