Jugendgerichtshilfe

Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung.

Description

Die Jugendgerichtshilfe, die von den Jugendämtern (Kreisjugendämter, Stadtjugendämter) im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe ausgeübt wird, nimmt eine wichtige Aufgabe im Jugendstrafverfahren wahr. Sie bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte vor den Jugendgerichten zur Geltung. Durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des jungen Beschuldigten und Vorschläge für die zu ergreifenden Maßnahmen unterstützt die Jugendgerichtshilfe Gericht und Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus hat sie den Auftrag, die Erziehung und Wiedereingliederung des jungen Straftäters durch Betreuung und Fürsorge, aber auch durch Überwachung seines Lebenswandels zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet die Jugendgerichtshilfe gegebenenfalls mit anderen beteiligten Stellen (Bewährungshelfer, Untersuchungshaftanstalt, Jugendstrafanstalt) zusammen.

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Status 28.03.2012

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