Betäubungsmittelwesen; Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern

Für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen sowie in Krankenhäusern sind die Kreisverwaltungsbehörden (Gesundheitsämter) zuständig.

Description

Schwerpunkte der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs durch die Kreisverwaltungsbehörden (Gesundheitsämter) sind die öffentlichen Apotheken, die Krankenhausapotheken sowie die Stationen und anderen Teileinheiten der Krankenhäuser. Ärztliche und zahnärztliche Praxen werden überprüft, wenn Hinweise auf Verstöße gegen betäubungsmittelrechtliche Vorschriften vorliegen.
Gegenstände der Überprüfung sind insbesondere

  • ob die vorgeschriebenen Karteikarten und Betäubungsmittelbücher verwendet, ordnungsgemäß geführt und aufbewahrt werden
  • ob die Bestimmungen über das Verschreiben der Betäubungsmittel beachtet wurden
  • ob die Betäubungsmittel gesondert aufbewahrt werden und gegen unbefugte Entnahme gesichert sind
  • ob Niederschriften über die Vernichtung von Betäubungsmitteln gefertigt wurden und diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 24.04.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

 Caption
  • Online form, Bavaria-wide
  • Online form, locally limited
  • Printed page, Bavaria-wide
  • Printed page, locally limited
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Legal bases, locally limited
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited
Bild zur Aufgabenbeschreibung
Your competent body

If you search and select your location under "location" you will get detailed information about the competent body.