Für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen sowie in Krankenhäusern sind die Kreisverwaltungsbehörden (Gesundheitsämter) zuständig.
Description
Schwerpunkte der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs durch die Kreisverwaltungsbehörden (Gesundheitsämter) sind die öffentlichen Apotheken, die Krankenhausapotheken sowie die Stationen und anderen Teileinheiten der Krankenhäuser. Ärztliche und zahnärztliche Praxen werden überprüft, wenn Hinweise auf Verstöße gegen betäubungsmittelrechtliche Vorschriften vorliegen.
Gegenstände der Überprüfung sind insbesondere
- ob die vorgeschriebenen Karteikarten und Betäubungsmittelbücher verwendet, ordnungsgemäß geführt und aufbewahrt werden
- ob die Bestimmungen über das Verschreiben der Betäubungsmittel beachtet wurden
- ob die Betäubungsmittel gesondert aufbewahrt werden und gegen unbefugte Entnahme gesichert sind
- ob Niederschriften über die Vernichtung von Betäubungsmitteln gefertigt wurden und diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Status 24.04.2012
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