Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften durch die Gemeinde

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Description

Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird öffentlich bestätigt, dass eine Abschrift inhaltlich mit der Vorlage (Urschrift) identisch ist.

Mit der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt.

Required documents

  • Vorlage der Urschrift
  • Bei Beglaubigung von Unterschriften Vorlage des Schriftstücks

Fees

  • Amtliche Beglaubigungen sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Remedy

bei ablehnender Entscheidung, wenn damit zugleich über das Bestehen eines Beglaubigungsanspruchs entschieden wird: je nach betroffenem Rechtsgebiet fakultatives Widerspruchsverfahren oder verwaltungsgerichtliche Klage; im übrigen verwaltungsgerichtliche Klage

Status 03.11.2011

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