Gewalt gegen Kinder; Polizeiliche Beratung

Information und Unterstützung durch die Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK) zur Verbrechensvorbeugung

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Sie haben gesehen, wie Ihr Kind oder ein anderes Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Ihrem Kind / anderen Kinden aufgefallen?

Helfen Sie Ihrem Kind / den anderen Kindern.

Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK) beraten. Die BPFK informiert sie über den Ablauf eines Strafverfahrens. Sie vermittelt Ihnen Beratungs- und Therapieeinrichtungen und gibt Tipps, wie Sie Ihr Kind vor zukünftiger Gewalt schützen können.

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Status 10.02.2012

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