Wärmepumpen und Erdwärmesonden; Anzeige

Bohrungen zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen müssen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt und ggf. von dieser genehmigt werden.

Description

Um Bauherren, Planer, Fachhandwerker und Bohrunternehmen über Erdwärmesonden zu informieren und den Weg zum ordnungsgemäßen Bau einer Anlage aufzeigen, haben die Ministerien für Umwelt und Gesundheit sowie für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie gemeinsam mit dem  Bundesverband WärmePumpe (BWP) e. V. einen Leitfaden für die Erstellung von Erdwärmesonden für Wärmepumpenanlagen herausgegeben. Neben grundsätzlichen Aussagen zur wasserrechtlichen Beurteilung gibt er Hinweise und Empfehlungen, was bei Erstellung und Betrieb einer Erdwärmesondenanlagen zu beachten ist und informiert über nötige Antragsunterlagen.

Der Leitfaden wird auf Grund technischer Weiterentwicklungen und rechtlicher Änderungen z.Z. aktualisiert und im Frühjahr 2012 in einer 4. Auflage neu aufgelegt. Er kann im Internet heruntergeladen (siehe unter "Weiterführende Links") oder beim Bundesverband WärmePumpe bezogen werden.

Bundesverband WärmePumpe (BWP) e.V.
Charlottenstraße 24 / Tuteur Haus
10117 Berlin
Tel.: 030 208799711
Fax: 030 208799712

Bohrungen zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen müssen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt und ggf. von dieser genehmigt werden.

Deadlines

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.

Ist seit der Anzeige ein Monat vergangen, ohne dass eine Einstellungs- oder Beseitigungsanordnung nach § 49 Abs. 3 WHG ergangen ist, können die Arbeiten begonnen und so lange durchgeführt werden, bis auf das Grundwasser eingewirkt wird.

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Status 01.02.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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