Mietwohnungen; Förderung Neubau, Gebäudeänderung und -erweiterung

Der Staat fördert den Neubau, die Gebäudeänderung und -erweiterung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern.

Description

Der Staat födert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms den Neubau, die Gebäudeänderung und -erweiterung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern für einkommensschwächere Mieter mit einem auf die Dauer von 15 oder 25 Jahren

  • zinsgünstigen Baudarlehen (0,5 %, objektabhängig) und einem
  • zinsgünstigen Baudarlehen (5,75 %, belegungsabhängig)

Der Mieter erhält einen Zuschuss, der die vereinbarte Marktmiete auf eine ihm nach seinem Einkommen zumutbare Miete senkt.

Für die Beratung und Bewilligung sind die Regierungen, die Landeshauptstadt München, die Stadt Augsburg und die Stadt Nürnberg zuständig.

Requirements

Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 des Gesetzes über die Wohnraumförderung in Bayern (BayWoFG) vom 10. April 2007 (GVBl S. 260) bestimmten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Deadlines

keine

Required documents

  • Antragsformblatt Stabau I b mit den dort genannten Anlagen
  • Antragsformblatt Stabau I c mit den dort genannten Anlagen

Fees

  • Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 09.12.2011

Responsible for editing: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

 Caption
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