Führerschein; Begleitetes Fahren mit 17

Seit dem 01. September 2005 besteht in Bayern die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Description

Die mit besonderen Auflagen versehene Fahrerlaubnis für Pkw kann bereits ab 17 Jahren erworben werden. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung sowie dem Erhalt der Prüfungsbescheinigung dürfen die jungen Fahranfänger dann bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer im Voraus benannten Begleitperson, die in die Fahrerlaubnis eingetragen ist, fahren. Auf diese Weise soll der Fahranfänger die ersten Erfahrungen im Straßenverkehr unter der Anleitung eines erfahrenen Begleiters sammeln können. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird dann der EU-Kartenführerschein und damit die uneingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt.

Beim begleiteten Fahren gilt:

  • Die erwachsene Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen oder EU-/EWR-Fahrerlaubnis sein und
  • darf mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sein.

Es ist möglich, mehrere Begleiter eintragen zu lassen. Verantwortlicher Fahrzeugführer ist immer der junge Fahrer, nicht der Begleiter.

Requirements

Ab 16 1/2 Jahren darf man mit der Führerscheinausbildung in der Fahrschule beginnen.

Nach Bestehen der theoretischen und der praktischen Führerscheinprüfung erhält man mit Vollendung des 17. Lebensjahres dann eine besondere Form der Fahrerlaubnis. Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl der Teilnahme am Modellversuch als auch der Benennung von Begleitpersonen zustimmen.

Required documents

  • Fahrerlaubnisantrag
  • Zusatzantrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisse der Klassen B und/oder BE nach den Regelungen für das begleitete Fahren

Fees

  • - Bearbeitungsgebühr für die Fahrerlaubnis der Klasse B
    - Kosten für die Überprüfung der benannten Begleitperson(en) je Person
    - Gebühr für die Prüfungsbescheinigung
    In der Bearbeitungsgebühr sind die Kosten für die Ausstellung des Kartenführerscheins ab Vollendung des 18. Lebensjahres bereits enthalten.

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 06.05.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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