Fischerprüfung

Die Staatliche Fischerprüfung wird jährlich vom Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft durchgeführt. Die Prüfung findet landeseinheitlich und i.d.R. am ersten Samstag des Monats März in jedem Regierungsbezirk statt.

Description

Die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung ist eine Voraussetzung zum Erhalt eines Fischereischeines. Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung ist die fristgerechte Anmeldung und Einzahlung der Prüfungsgebühr sowie die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.

Die Anmeldung erfolgt in der Regel online über unten angeführten Link „Anmeldung". Sollte eine schriftliche Anmeldung notwendig sein, erhalten Sie das erforderliche Formular beim Landesfischereiverband Bayern e. V. (Tel.: 089/6427-2623) oder bei der jeweils zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die schriftliche Anmeldung senden Sie an den Landesfischereiverband Bayern e. V. , Pechdellerstr. 16, 81545 München.

Nähere Informationen zum Ablauf der Prüfung, dem Ausbildungsplan, sowie den Anbietern von Vorbereitungslehrgängen finden Sie über unten aufgeführten Link.  

Requirements

Wer die Fischerprüfung ablegen will, muss vorher an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen. Ferner muss der Bewerber am Prüfungstag das 12. Lebensjahr vollendet haben.

Deadlines

Die Anmeldung muss spätestens zum 1. Dezember des der Prüfung vorangehenden Jahres erfolgen (Ausschlussfrist).
Die Prüfungsgebühr von 30 € ist bis spätestens zum 15. Dezember des der Prüfung vorangehenden Jahres zu bezahlen (Ausschlussfrist).

Required documents

  • amtlicher Lichtbildausweis

    bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde

  • Ausbildungsnachweis mit Lehrgangsbestätigung
  • Einladung zur Prüfung

Online transactions

  • Staatliche Fischerprüfung Bayern - Online

    Die Fischerprüfung wird unter der Federführung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (Institut für Fischerei) jährlich von ca. 10.000 Bürgern abgelegt. Die Anmeldung zur Staatlichen Fischerprüfung und das Verfahren zur Zahlung der Prüfungsgebühr sind landeseinheitlich festgelegt und erfolgen überwiegend per Internet.

Fees

  • Kosten für den Vorbereitungslehrgang erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Kursleitern.

    Die Prüfungsgebühr beträgt 30 €.

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 29.09.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

 Caption
  • Online form, Bavaria-wide
  • Online form, locally limited
  • Printed page, Bavaria-wide
  • Printed page, locally limited
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Legal bases, locally limited
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited
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