Die Staatliche Fischerprüfung wird jährlich vom Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft durchgeführt. Die Prüfung findet landeseinheitlich und i.d.R. am ersten Samstag des Monats März in jedem Regierungsbezirk statt.
Description
Die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung ist eine Voraussetzung zum Erhalt eines Fischereischeines. Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung ist die fristgerechte Anmeldung und Einzahlung der Prüfungsgebühr sowie die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel online über unten angeführten Link „Anmeldung". Sollte eine schriftliche Anmeldung notwendig sein, erhalten Sie das erforderliche Formular beim Landesfischereiverband Bayern e. V. (Tel.: 089/6427-2623) oder bei der jeweils zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die schriftliche Anmeldung senden Sie an den Landesfischereiverband Bayern e. V. , Pechdellerstr. 16, 81545 München.
Nähere Informationen zum Ablauf der Prüfung, dem Ausbildungsplan, sowie den Anbietern von Vorbereitungslehrgängen finden Sie über unten aufgeführten Link.
Requirements
Wer die Fischerprüfung ablegen will, muss vorher an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen. Ferner muss der Bewerber am Prüfungstag das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Deadlines
Die Anmeldung muss spätestens zum 1. Dezember des der Prüfung vorangehenden Jahres erfolgen (Ausschlussfrist).
Die Prüfungsgebühr von 30 € ist bis spätestens zum 15. Dezember des der Prüfung vorangehenden Jahres zu bezahlen (Ausschlussfrist).
Status 29.09.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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- Online form, locally limited
- Printed page, Bavaria-wide
- Printed page, locally limited
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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