Öffentlicher Linienverkehr; Genehmigungen und Ausnahmen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit genehmigungspflichtig.

Description

Die Regierungen

  • erteilen Genehmigungen für Linienverkehre. Zu ihnen zählen Verkehrsformen wie der Berufsverkehr-, Schüler- und Kindergartenlinien, sowie Flughafenzubringerdienste.
  • erteilen Genehmigungen für Miet- und Ausflugsverkehr.
  • erteilen Genehmigungen für internationale Verkehre.
  • erteilen Genehmigungen für Tarife.
  • erteilen in Einzelfällen Ausnahmen vom Verbot der Mitnahme anderer Fahrgäste bei Berufsverkehrs-, Schulbus- und Kindergartenlinien.
  • fördern die Unternehmer (Ausgleichsleistungen, Busse, Betriebshöfe usw.)

Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) enthält über das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hinausreichende Vorschriften über:

  • den Betrieb von Kraftfahrunternehmen
  • das Verhalten im Fahrdienst
  • Verhaltensvorschriften der Fahrgäste
  • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  • Einrichtung von Haltestellen

Von den für den Linienverkehr geltenden Vorschriften kann die Regierung in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragssteller Ausnahmen erteilen.

Requirements

Als subjektive Voraussetzungen für die Genehmigung sind:

  • die fachliche Eignung (Prüfung bei der IHK/fachbezogene Abschlussprüfungen),
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes und
  • die Zuverlässigkeit des Verkehrsunternehmers nachzuweisen.

Außerdem müssen die objektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sein (u. a. öffentliche Verkehrsinteressen).

Fees

  • Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.

Status 05.04.2011

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