Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien; Zuwendungen

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur sowie für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung in Naturparken.

Description

Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark- Richtlinien (LNPR) dienen dazu,

  • Natur und Landschaft als Lebensgrundlage, Umwelt und Erholungsbereich des Menschen zu erhalten und zu entwickeln,
  • Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu sichern oder wieder zu schaffen,
  • den mit der Inschutznahme von Flächen und Einzelbestandteilen der Natur verfolgten Zweck zu erreichen,
  • Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die in Plänen nach Art. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) enthalten sind, zu verwirklichen,
  • einen landesweiten Biotopverbund zu entwickeln, zu erhalten und zu pflegen,
  • einen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 zu leisten.

Erholungsmaßnahmen dienen dem Erhalt und der Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen in Naturparken auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne.

Requirements

Zuwendungsempfänger:

  • Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse,
  • Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen,
  • Eigentümer oder Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Träger der Naturparke

Required documents

  • Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 25.04.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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