Blutspende; Überwachung der dezentralen Blutspendedienste

Zuständig für den Vollzug des Transfusionsgesetzes sind die Regierungen. Bei der Überwachung der dezentralen Blutspendetermine (Möglichkeit der Blutspende in Schulen, Gemeindezentren etc.) beteiligen die Regierungen die Gesundheitsämter.

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Die Blutspende-Einrichtungen führen regelmäßig dezentrale Blutspendetermine durch. Es besteht für den Bürger die Möglichkeit, in Schulen, Gemeindezentren, etc. Blut zu spenden.Wichtig ist, dass auch bei diesen Blutspendeterminen außerhalb der Blutspende-Zentren die transfusionsrechtlichen und arzneimittelrechtlichen Vorschriften zum Schutz des Spenders eingehalten werden. Auch an die hygienischen Bedingungen vor Ort werde große Anforderungen gestellt. Dies wird regelmäßig vom örtlich zuständigen Gesundheitsamt geprüft.

Status 11.10.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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