Privatkrankenanstalten; Konzessionierung nach der Gewerbeordnung

Zum Betreiben von Privatkranken-, Privatentbindungsanstalten und Privatnervenkliniken bedarf der Unternehmer einer Genehmigung. Diese wird von der jeweils örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt.

Description

Grundsätzlich besteht ein Anspruch des Unternehmers auf Genehmigung der Privatkranken- oder -entbindungsanstalt bzw. der Privatnervenklinik. Die Genehmigung wird jedoch beim Vorliegen einer der in § 30 Abs. 1 der Gewerbeordnung genannten Voraussetzungen versagt. Versagungsgründe sind die fehlende Zuverlässigkeit des Unternehmers, eine nicht ausreichende medizinische oder pflegerische Versorgung der Patienten, bauliche oder technische Mängel bezüglich gesundheitspolizeilicher Anforderungen und Nachteile bzw. Gefahren für Nachbarn oder Mitbewohner.Der Unternehmer hat einen Antrag auf Genehmigung zu stellen; daraufhin prüft die Kreisverwaltungsbehörde, ob eine Untersagungsvoraussetzung (s.o.) vorliegt. Außerdem werden die Ortspolizei- und Gemeindebehörden angehört. Die Genehmigung kann schließlich unter Auflagen oder sonstigen Nebenbestimmungen erteilt werden.

Requirements

Der Erlaubnis bedarf der Unternehmer, d.h. derjenige, der die Anstalt auf eigene Rechnung und unter eigener Verantwortung betreibt. Wird eine Anstalt von einer nicht rechtsfähigen Personengemeinschaft betrieben, bedarf grundsätzlich jeder Gesellschafter der Genehmigung. Der Unternehmer hat die o.g. Zuverlässigkeit in Beziehung auf die Leitung oder Verwaltung der Anstalt darzulegen.Eine Krankenanstalt liegt nur dann vor, wenn stationäre Krankenbehandlung geplant ist.

Deadlines

Wer vor Erteilung der Genehmigung den Betrieb der Anstalt aufnimmt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden (§ 144 GewO). Eine Straftat liegt vor, wenn der Unternehmer die Zuwiderhandlung beharrlich wiederholt oder hierdurch Leben und Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutsamem Wert gefährdet werden (§ 148 GewO).

Required documents

  • Nachweis, dass keine Versagungsgründe für eine Genehmigung vorliegen
  • Unterlagen über vorgesehene Ärzte und das sonstige Personal für die medizinische und pflegerische Versorgung
  • Pläne der baulichen Anlagen und Ausstattung der Räume

Fees

  • 500 bis 10.000 Euro;

Legal bases

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 11.10.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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