Lohnsteuerkarte; Änderung der Steuerklasse

Ihre Lohnsteuerklasse kann sich, z. B. durch Heirat ändern.

Description

Arbeitnehmer werden in Lohnsteuerklassen eingestuft. Ein alleinverdienender unverheirateter Arbeitnehmer erhält die Steuerklasse I. Wenn er verheiratet ist erhält er die Steuerklasse III. Sind beide Ehegatten Arbeitnehmer kommt für jeden grundsätzlich die Steuerklasse IV in Betracht. Unter Umständen ist es jedoch nach der Heirat günstiger, wenn einer der Ehegatten die Steuerklasse III erhält und der andere Ehegatte die Steuerklasse V.

Seit dem Jahr 2010 besteht für Ehegatten zudem die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor (§ 39 f EStG) zu wählen.

Die Steuerklasseneintragungen auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung 2011 können Sie bei Ihrem Finanzamt ändern lassen. Ein Steuerklassenwechsel kann grundsätzlich nur einmal im Jahr erfolgen.

Sie sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2012 abweichen, weil zum Beispiel die Ehe in 2011 aufgelöst wurde und somit die Voraussetzungen für die Steuerklasse III weggefallen sind.

Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahrs jedoch entfällt.

Required documents

  • Lohnsteuerkarte(n)

Remedy

Einspruch

Status 18.01.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

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