Der Jagdschein ist eine Urkunde, mit der der Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Die Jägerprüfung ist eine Sachkundeprüfung, die Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheins ist.
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Jägerprüfung
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht.
Genaue Informationen zur Jägerprüfung finden Sie unter dem unten angegebenen Link.
Jagdschein
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (untere Jagdbehörde) als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Zuverlässigkeit und Eignung
Ein Jagdschein ist insbesondere dann zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzt.
Jagdhaftpflichtversicherung
Die Erteilung des Jagdscheins ist von dem Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung abhängig. Der Bewerber hat hierzu eine schriftliche Bestätigung des Versicherers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass bei dem genannten Versicherer für den zu bezeichnenden Versicherungsnehmer eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, die den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Deckungssumme) entspricht. Weiter müssen Vertragsbeginn und -dauer bzw. die Gütigkeitsdauer der Bestätigung angegeben sein. Die Gültigkeitsdauer muss den beantragten Tages- Einjahres- oder Dreijahresjagdschein vollständig umfassen.
Falknerjagdschein
Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheins ist grundsätzlich davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.
Status 14.11.2011
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