Orts- und Wohnungshygiene

Ein wichtiges Teilgebiet der Umwelthygiene stellt die Orts- und Wohnungshygiene dar.

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Da sich der erwachsene Mensch in den industrialisierten Ländern Europas ca. 80-90% des Tages in Gebäuden aufhält, ist zur Aufrechterhaltung und Förderung der menschlichen Gesundheit gerade dort ein hinreichender hygienischer Standard notwendig.

Organische und anorganische Gase, Staub, Faserstäube, und andere Umweltschadstoffe wie beispielsweise polychlorierte Biphenyle (PCB), Pentachlorphenol (PCP) oder Formaldehyd, Allergene, Mikroorganismen und deren Stoffwechselprodukte sowie Strahlenbelastungen, Gerüche und Lärm sind mögliche Störgrößen, die bei der Beurteilung der Orts- und Wohnungshygiene beachtet werden müssen.

Die Beratungs- und Überwachungsaufgaben der Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich der Orts- und Wohnungshygiene erstrecken sich primär auf öffentliche Flächen und Gebäude wie z.B. Schulen, Kindergärten, Kinderspielplätze und öffentliche Bäder; bei Anforderung durch andere Behörden kann die Gesundheitsverwaltung im Einzelfall auch zur hygienischen Beurteilung privater Bereiche herangezogen werden.

Status 11.10.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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