Mittagsbetreuung an kommunalen Schulen

An kommunalen Schulen wird die Mittagsbetreuung abhängig von Bedarf und regionalen Gegebenheiten eingerichtet.

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Die Mittagsbetreuung liegt in kommunaler oder freier Trägerschaft und gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem Unterrichtsende bis mindestens 13.00 Uhr, oftmals bis 14.00 Uhr oder 14.30 Uhr. Den Schülerinnen und Schülern soll dabei Gelegenheit geboten werden, sich zu entspannen, allein oder mit anderen zu spielen, kreativ zu sein und soziales Verhalten zu üben. Das Anfertigen von Hausaufgaben ist nicht vorgesehen, wenn geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, aber auf freiwilliger Basis möglich.

Unter denselben Voraussetzungen wie die Mittagsbetreuung bis mindestens 13.00 Uhr kann auch eine verlängerte Mittagsbetreuung mit Betreuungszeiten bis mindestens 15.30 Uhr und mit einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung angeboten werden.

Die Gemeinden regeln in einer entsprechenden Satzung u.a. die Aufnahmegrundsätze, Öffnungszeiten und Benutzungsgebühren.

Nähere Informationen zum Mittagsbetreungsangebot in Ihrer Gemeinde erhalten - sofern vorhanden -  nach der "Lokalisierung" (Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl) oder auf der Homepage der Gemeinde.

Status 07.07.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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