Gewalt gegen Frauen; Polizeiliche Beratung

Information und Unterstützung durch die Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK) zur Verbrechensvorbeugung

Description

Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt? Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.
Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK).

Die BPFK informiert Sie über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens und Ihre Rechte als Opfer. Im Einzelfall wird Sie Ihnen auch Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie sich zukünftig vor Gewalttaten schützen können.

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Status 10.02.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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