Straßenbau; Kreisstraßen

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen.

Description

Die Landkreise und kreisfreien Städte bauen und unterhalten die Kreisstraßen innerhalb ihres Gebietes. Die Landkreise können die Verwaltung der Kreisstraßen gemäß Art. 59 BayStrWG den Staatlichen Bauämtern übertragen.

Nähere Informationen Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt zum Bau von Kreisstraßen erhalten Sie - sofern vorhanden - nach der  "Lokalisierung" (Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl) oder über die Homepage Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (siehe "Weiterführende Links").

Status 24.08.2011

Responsible for editing: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

 Caption
  • Online form, Bavaria-wide
  • Online form, locally limited
  • Printed page, Bavaria-wide
  • Printed page, locally limited
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Legal bases, locally limited
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited
Bild zur Aufgabenbeschreibung
Your competent body

If you search and select your location under "location" you will get detailed information about the competent body.