Mit der Berücksichtigung eines Freibetrags in Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen können Sie bereits beim Lohnsteuerabzug Steuern sparen.
Description
Durch die Berücksichtigung eines Freibetrags in Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen ermäßigt sich die Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn einbehalten muss. Den zu berücksichtigenden Freibetrag berücksichtigt Ihr Finanzamt auf Antrag ein, wenn Sie
- Werbungskosten, soweit sie 1.000 Euro übersteigen,
- bestimmte Sonderausgaben,
- außergewöhnliche Belastungen oder
- Verluste aus anderen Einkunftsarten
haben.
Ausführliche Informationen über das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren und die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen sind für Sie in der Broschüre "Die Lohnsteuer 2011" (siehe Links) enthalten.
In 2011 und 2012 besteht die Besonderheit, dass die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 auch im Kalenderjahr 2011 und 2012 gelten.
Ist der bislang geltende Freibetrag zu hoch - z.B. wenn im Jahr 2012 Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte entfallen - kann es im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2012 zu einer Nachzahlung kommen. Um dies zu vermeiden, sollten Änderungen der persönlichen Verhältnisse dem Finanzamt mitgeteilt und dem Arbeitgeber eine Bescheinigung des Finanzamts mit den neu gültigen Freibeträgen vorgelegt werden.
Requirements
Die berücksichtigungsfähigen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen müssen zudem die Antragsgrenze von 600 Euro übersteigen.
Deadlines
Der Antrag kann frühestens am 1. Oktober des Vorjahres, für den der Freibetrag gelten soll gestellt werden. Für eine Berücksichtigung im laufenden Kalenderjahr muss der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt bis zum 30. November des Jahres eingegangen sein.
Status 18.01.2012
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