Ein Leichenpass ist erforderlich, wenn das Bundesland, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland, einen Leichenpass verlangt. Auch bei Überführungen ins Ausland ist grundsätzlich ein Leichenpass erforderlich (in mehrsprachiger Form).
Description
Zuständig ist die Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Der Antrag zur Ausstellung eines Leichenpasses bei der Gemeinde muss persönlich gestellt werden.
Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen. Der Leichenpass kann erst ausgestellt werden, wenn die für eine Bestattung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Fees
- Die Gebühren beziehungsweise Kosten für die Ausstellung eines Leichenpasses sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Status 29.09.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
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