Die Landkreise haben das Recht, verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen zu ehren. Daneben kann das Landratsamt Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen anregen.
Description
Die Landkreise können verdiente Persönlichkeiten, mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen, Ehrenringen u. Ä. ehren. Früheren Landräten kann die Ehrenbezeichnung "Altlandrat" verliehen werden.
Das Landratsamt kann darüber hinaus bei staatlichen Ehrungen mitwirken:
- Für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung kann der Landkreis auszeichnungswürdige Personen dem Staatsministerium des Innern zur Auszeichnung mit einer Kommunalen Dankurkunde oder mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Bronze, Silber oder Gold vorschlagen.
- Bei sonstigen Orden und Ehrenzeichen des Staates (z.B. Bayerischer Verdienstorden, Bundesverdienstorden und verschiedene Staatsmedaillen, z.B. die Sozialmedaille) können die Landratsämter Anregungen gegenüber den übergeordneten Behörden (Regierungen) geben. Für die Auszeichnung der Kreisbrandräte, -inspektoren und -meister mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen und für das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten ist das Landratsamt selbst vorschlagsberechtigt.
- Jeder Bürger kann aber auch selbst Anregungen zur Auszeichnung verdienter Bürger an das Landratsamt geben.
Requirements
Die Voraussetzung einer Ehrung durch den Landkreis sind nicht allgemein bestimmt; der Landkreis kann dies in einer Satzung regeln.
Bei den staatlichen Ehrungen ist Voraussetzung, dass sich der zu Ehrende besondere Verdienste um das allgemeine Wohl erworben haben muss. Das kann etwa durch soziales Engagement, langjährige ehrenamtliche Tätigkeit oder mitmenschliche Hilfe unter großem persönlichem Einsatz geschehen sein. In jedem Fall muss der Vorgeschlagene für die Ehrung auch nach seinem sonstigen Verhalten und seiner persönlichen Einstellung einer Auszeichnung würdig sein. Die Auszeichnungskriterien differieren dabei im Einzelnen nach der Auszeichnungsart.
Status 21.05.2012
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