Ausbildungsplatz bei staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen; Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren ist der Schlüssel zu den Ausbildungsplätzen als Beamter/Beamtin in der öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und im Allgemeinen Vollzugsdienst.
Nur wer am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses erfolgreich teilgenommen hat, kann sich einen der begehrten Ausbildungsplätze sichern.

Description

Jedes Jahr im Herbst bieten die bayerischen Behörden Ausbildungsplätze für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene an. Ausbildungsmöglichkeiten gibt es zum Beispiel in der Allgemeinen Inneren Verwaltung, der Steuer- und Staatsfinanzverwaltung, der Justizverwaltung und bei den Justizvollzugsanstalten, in der Sozialverwaltung sowie bei den öffentlichen Archiven und den wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken.

Für die Vergabe der Ausbildungsplätze gibt es ein zentrales Auswahlverfahren, das einmal im Jahr im Juli vom Bayerischen Landespersonalausschuss durchgeführt wird. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens entscheidet darüber, ob man bei den Einstellungsbehörden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird.

Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich um eine schriftliche Prüfung, mit der die Fertigkeiten in der deutschen Sprache und das Allgemeinwissen getestet werden. Zudem werden die Schulnoten aus den Fächern Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen miteinbezogen.

Requirements

Zum Auswahlverfahren wird zugelassen, wer

  • Deutscher im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz am Einstellungstag besitzt,
  • den qualifizierenden Hauptschulabschluss bzw. den mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat oder spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben wird und
  • zu Beginn der Ausbildung noch nicht 45 Jahre alt sein wird. 

Deadlines

Die Anmeldung zum Auswahlverfahren ist jedes Jahr von Anfang Februar bis Mitte Mai möglich. Die Prüfung wird üblicherweise im Mitte Juli abgehalten.

Das Auswahlverfahren findet immer mehr als ein Jahr vor Ausbildungsbeginn statt.

Die aktuellen Termine erfahren Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Landespersonalausschusses (siehe "Weiterführende Links").

Online transactions

Fees

  • Eine Prüfungsgebühr wird nicht erhoben.
    Kosten für Anreise, Übernachtung etc. sind selbst zu tragen.

Remedy

Widerspruchsverfahren; fakultatives

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Status 08.05.2012

Responsible for editing: Bayerischer Landespersonalausschuss

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