Die örtliche Rechnungsprüfung ist die "Eigenprüfung" (Innenrevision) der Gemeinde.
Description
Die Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen ohne dabei ihren Entscheidungsspielraum einzuengen. Durch die örtliche Rechnungsprüfung sollen zudem Fehlverhalten, Manipulation und Korruption im Bereich der Gemeindeverwaltung verhindert, zumindest aber aufgespürt und ggf. aufgedeckt und daraus entstandene Schäden beseitigt bzw. verringert werden.
Die örtliche Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf, ob
- die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
- die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen bzw. die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie der Jahresabschluss und der konsolidierte Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
- wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
- die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.
Die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen unterliegen ebenfalls der örtlichen Rechnungsprüfung. Durchgeführt wird die Rechnungsprüfung je nach Größe der Gemeinde durch den Gemeinderat oder den Rechnungsprüfungsausschuss. In Gemeinden in denen ein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet ist, ist dieses umfassend als Sachverständiger hinzuzuziehen.
Status 16.04.2012
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