Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.

Description

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.

Nähere Informationen über die Abfallentsorgung erhalten Sie auch - sofern vorhanden - nach der  "Lokalisierung" (Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl) oder über die Homepage Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

Fees

  • Informationen sind i.d.R. kostenfrei. Fragen zur Abfallentsorgung richten Sie bitte an das Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt.

Status 26.01.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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Bild zur Aufgabenbeschreibung
Your competent body

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