Der Staat fördert den Neu- und Umbau von Wohnplätzen für Werkstattgänger und Förderstättengänger, mit integrierter Tagesstruktur und sowie von Wohnplätzen für ältere Menschen mit Behinderung.
Description
Der Staat fördert die Schaffung von bedarfsgerechten Wohnplätzen für Werkstattgänger und für Förderstättengänger sowie von Wohnplätzen mit integrierter Tagesstruktur und für ältere Menschen mit Behinderung.
Die staatliche Förderung beträgt je nach Heimtyp bis zu 70 % der jeweils zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderungsmittel des Landes Bayern werden in der Regel je zur Hälfte vom Bayerischen Staatsministerium des Innern als leistungsfreie Darlehen und vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen als Darlehen und Zuschüsse zur Verfügung gestellt.
Die Förderungsmittel sind bei den Regierungen, der Landeshauptstadt München sowie den Städten Augsburg und Nürnberg zu beantragen. Diese Stellen informieren auch über den weiteren Verfahrensablauf.
Requirements
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein langfristiger Bedarf an Heimplätzen nachgewiesen werden kann.
Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen oder ein Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Deadlines
Die Projekte sind in der Regel bis zum 1. März eines jeden Jahres für eine Aufnahme in das Jahresförderprogramm anzumelden.
Fees
- Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.
Status 09.12.2011
Responsible for editing: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
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- Online form, locally limited
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- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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