Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, die die NATO-Streitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.
Description
Die Schäden werden wie folgt abgewickelt:
Von den NATO-Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte Schäden (gemeinsame Manöver) von der
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Schadensregulierungsstelle des Bundes, Regionalbüro Süd, Krelingstr. 50, 90408 Nürnberg für das Gebiet Bayerns (ohne Regierungsbezirk Unterfranken)
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes, Regionalbüro Ost, Drosselbergstr. 2, 99097 Erfurt für den Regierungsbezirk Unterfranken mit den Kreisen und kreisfreien Städten Aschaffenburg-Stadt, Aschaffenburg-Land, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart; Miltenberg; Röhn-Grabfeld, Schweinfurt-Stadt, Würzburg-Land
Von der Bundeswehr allein verursachte Schäden sind bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden. Diese leitet die Anträge an die je nach Schadensereignis zuständige Standortverwaltung oder Wehrbereichsverwaltung weiter.
Deadlines
Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von NATO-Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der den Schaden verursachenden Übung schriftlich bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der o. g. Regulierungsstelle geltend zu machen.
Status 26.01.2012
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