Partnerschaften; Kommunale

Informationen über die Partnerschaften bayerischer Gemeinden, Landkreise und Bezirke mit ausländischen Kommunen.

Description

Unter dem Oberbegriff "Kommunale Partnerschaften" sind die partnerschaftlichen Verbindungen bayerischer Gemeinden, Landkreise und Bezirke mit entsprechenden Kommunen im Ausland und in den neuen Ländern zusammengefasst. Sie sind vereinbarte Freundschaftsverhältnisse zwischen den Kommunen verschiedener Länder. Die Partnerschaften dienen dem Ziel, durch gegenseitige Verständigung und Hilfe das Gefühl der europäischen und außereuropäischen Zusammengehörigkeit zu stärken und durch einen lebendigen Bürgeraustausch das Leben der beteiligten Menschen und ihrer Gemeinden zu bereichern sowie die notwendigen Gemeinsamkeiten für ein friedliches Zusammenleben zu schaffen.

Bayerische Kommunen unterhalten derzeit 1226 Partnerschaften. Das Schwergewicht der Verbindungen liegt bei 386 Partnerschaften mit Kommunen in Frankreich. Danach folgen die Verbindungen zu Kommunen in Italien (136) und Österreich (135). Seit dem Wandel nach 1989 haben die Partnerschaften mit osteuropäischen Partnern stark zugenommen; es bestehen derzeit 230 solcher Partnerschaften.

Eine Gesamtübersicht aller Partnerschaften wird im Bayerischen Staatsministerium des Innern geführt. Die Kommunen wurden gebeten, dem Ministerium neue Partnerschaften mitzuteilen.

Requirements

Die Vereinbarung einer Partnerschaft ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen in Bayern handeln in Fragen der örtlichen Gemeinschaft grundsätzlich in eigener Verantwortung und selbständig. Es bleibt den Kommunen überlassen, ob und mit wem sie eine Partnerschaft begründen. Eine Partnerschaft kann deswegen auch nicht vom Staat zugeteilt werden.

Kommunale Partnerschaften werden in der Regel von den Kommunen selbst oder durch Kontakte von Bürgern, Vereinen, Verbänden oder Schulen in die Wege geleitet. Ansprechpartner in partnerschaftlichen Fragen sind auch die Kommunalen Spitzenverbände.

Die Organisation partnerschaftlicher Aktivitäten kann durch die Kommunalverwaltung und / oder ein Partnerschaftskomitee/-verein erfolgen. Eine lebendige Partnerschaft erfordert die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen und Lebensbereiche einer Kommune. Über Art und Umfang partnerschaftlicher Aktivitäten entscheidet die Kommune auch unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Verhältnisse. Dabei soll auf die Möglichkeiten der Partnerseite Rücksicht genommen werden. Gegenseitige persönliche Kontakte gewährleisten die Dauerhaftigkeit der Beziehung und entsprechen der Partnerschaftsidee. Offizielle Veranstaltungen, Jugendaustausch, Sport- und Kulturbegegnungen, Bürgerbegegnungen, berufsbezogene Austauschmaßnahmen sowie wirtschaftliche Unternehmungen können Inhalte einer aktiven Partnerschaft sein.

Fees

  • Für die kommunalen Partnerschaften stehen bayerische staatliche Mittel nicht zur Verfügung. Förderprogramme der Europäischen Union sehen in beschränktem Umfang Finanzhilfen für partnerschaftliche Aktivitäten vor.

Legal bases

Status 07.03.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

 Caption
  • Online form, Bavaria-wide
  • Online form, locally limited
  • Printed page, Bavaria-wide
  • Printed page, locally limited
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Legal bases, locally limited
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited
Bild zur Aufgabenbeschreibung
Your competent body

If you search and select your location under "location" you will get detailed information about the competent body.