Der Reisepass bzw. der vorläufige Reisepass ist ein amtliches Ausweisdokument für Deutsche, der grundsätzlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland benötigt wird und bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.
Description
Der ePass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutsches Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr
Hinweise:
- Seit 1. November 2007 werden zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.
- Seit 1. November 2010 werden Ordens- und Künstlernamen wieder in den Reisepass aufgenommen.
Zuständigkeit
Im Freistaat Bayern sind die (Wohnsitz-)Gemeinden zuständige Passbehörden. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist der Inhalt des Melderegisters.
Für Passangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörde.
Mit Zustimmung der Auslandspassbehörde können Passanträge im Ausland lebender Deutscher von Passbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z.B. der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde).
Requirements
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes;
- Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter; eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig.
Deadlines
Bearbeitungsdauer: ca. 4 Wochen
In Eil- und Notfällen: Ausstellung eines ePasses im Expressverfahren (sog. "Expresspass") binnen 48 Stunden (zwei Werktagen); die Bestellung muss dann jedoch bis 12.00 Uhr bei der Bundesdruckerei in Berlin eingegangen sein.
vorläufiger Reisepass: sofort möglich
Fees
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 59,00 EUR
vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
Änderung eines Passes/vorläufigen Passes: 6,00 EUR
Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
Verdoppelung der Gebühren:
- Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
- Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
Status 25.01.2012
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