Zivilschutz

Der Zivilschutz hat die Aufgabe durch nichtmilitärische Maßnahmen insbesondere die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.

Description

Zivilschutz ist die Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall. Der Zivilschutz wird weltweit als humanitäre Aufgabe gesehen und genießt völkerrechtlich besonderen Schutz.

Zum Zivilschutz gehören insbesondere

  • der Selbstschutz
  • die Warnung der Bevölkerung
  • der Schutzbau
  • die Aufenthaltsregelung (z.B. Evakuierungen)
  • der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall)
  • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.

Auskünfte und Informationsmaterial erhalten Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (siehe "Weiterführende Links").

Status 26.01.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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