Lohnsteuerkarte; Allgemeines

Die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale ersetzen, voraussichtlich ab 2013, die Lohnsteuerkarte auf Papier.

Description

Die Angaben auf der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge,  Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag, Religionsmerkmal, Faktor) werden künftig in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für Ihren Arbeitgeber bereitgestellt und  als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. Die elektronische Datenbank sollte ab dem Jahr 2012 zum Einsatz kommen. Dieser Start ist wegen Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden.

Die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die vom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung 2011 behält bis zum Start des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Sie darf vom Arbeitgeber nicht vernichtet werden.Die enthaltenen Eintragungen (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag, Religionsmerkmal, Faktor) werden ohne weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 und 2012 zugrunde gelegt. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung aushändigen.

Wegen einer Anzeigepflicht für Arbeitnehmer bei Änderungen siehe "Lohnsteuerkarte; Änderung/Ersatzbescheinigung"

Status 18.01.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

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