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Große Kreisstadt Kulmbach

SG 310 - Feuerwehr / ÖPNV

Aufgaben:

  1. Aufgabe des Feuerschutzes (Sicherung des Feuerschutzes), Förderung des Feuerlöschwesens (Beschaffung/Unterhalt von Feuerschutzeinrichtungen für die Feuerwehr, Zusammenarbeit mit den Organen der Feuerwehr);
    Teilnahme an der Feuerbeschau;
    Koordinierungsstelle für die Bedarfsdeckung von Löschwasser – dies umfasst die Errichtung, Betreibung, Unterhaltung sowie Wartung nicht leitungsgebundener Löschwassereinrichtungen (das SG 310 bedient sich hierbei für die regelmäßigen Sichtprüfungen und die Erprobung der Funktionsweisen der Freiwilligen Feuerwehren vor Ort sowie der Gerätewarte im Feuerwehrzentrum Kulmbach)
  2. Verbleibende Aufgaben der Stadt Kulmbach im Rahmen des Zivilschutzes (z. B. Warn- und Alarmdienst, Sicherstellung der Versorgung u. ä.)
  3. Ausnahmegenehmigungen und Vollzug des § 29 Abs. 3 StVO – sowie alle hierzu erforderlichen Tätigkeiten, Anhörungen (auch gemäß StVZO), etc.
  4. Durchführung des Vorverfahrens bei Wild- und Jagdschäden
  5. Betreuung, Entwicklung, Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich der dazu gehörenden Einrichtungen, Ausstattung, Linien, Linienverbesserung, Fahrpläne, Bushaltestellen (ausgenommen Förderanträgezuständig Finanzabteilung);
    Nahverkehrsplan in Abstimmung mit dem Landkreis; Kontaktstelle zu Busunternehmen und Bahn
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