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Bohr- und Nutzungsanzeige für Erdwärmesondenanlagen

Für die Errichtung und den Betrieb von Erdwärmesondenanlagen und Grundwasserwärmepumpen ist zum Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Coburg