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Abgabe oder Vorbereitung einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Abs. 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)

Sie können eine Verpflichtungserklärung online abgeben oder vorbereiten.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ebersberg