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Antrag auf Aufhebung des Kündigungsschutzes nach dem MuSchG, BEEG, PflegeZG, FPfZG

Über diesen Onlinedienst können Sie eine Ausnahme vom Kündigungsschutz nach Mutterschutzgesetz (MuSchG), Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Pflegezeitgesetz (PflegeZG) oder Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) beantragen. Die für die Bearbeitung durch die zuständige Stelle benötigten Informationen und Unterlagen können im Verlauf der Antragstellung direkt beigefügt oder zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern