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Geburt im Ausland (Nachbeurkundung); Beantragung

Wenn Sie selbst, Ihr Kind, Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte, Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner oder ein Elternteil im Ausland geboren wurden, können Sie Auskunft über eine Nachbeurkundung dieses Ereignisses in Deutschland erhalten und Dokumente sicher an das Standesamt übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg