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Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6

Jede bauliche Veränderung an Bau- oder Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler ist erlaubnispflichtig. Die Stadt Ansbach ist die Untere Denkmalschutzbehörde für das Stadtgebiet Ansbach und zuständig für die Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse. Auch für sonst nach der Bayer. Bauordnung genehmigungsfreie Maßnahmen ist eine Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach