Logo Bayernportal

Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

Geschäftsleitung, Bauamt

Anzahl: 1