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Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Gemeinde Schnelldorf

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

18:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag nachmittag nur nach Vereinbarung!

Hausanschrift

Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf

Postanschrift

Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf