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Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Ansprechpartner - Gemeinde Rothenbuch

  • Zu finden in
    Gemeinde Rothenbuch (Zimmer: 2.04)
    Sprechzeiten
    • Gemeinde Rothenbuch

      Mo
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Di
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:30 Uhr - 18:00 Uhr
      Do
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Fr
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      + nach Vereinbarung
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