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Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Markt Markt Schwaben

Bürger und Soziales

Öffnungszeiten

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerservice zusätzlich Montag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Hausanschrift

Schloßplatz 2
85570 Markt Schwaben

Postanschrift

Schloßplatz 2
85570 Markt Schwaben