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Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Gemeinde Neuried

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Das Rathaus ist wegen der hohen Inzidenzwerte für den Parteiverkehr geschlossen. In dringenden Angelegenheiten muss telefonisch ein Termin vereinbart werden.

Hausanschrift

Hainbuchenring 9-11
82061 Neuried

Postanschrift

Hainbuchenring 9-11
82061 Neuried