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Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
und
12:30 Uhr - 17:00 Uhrund
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Obere Hauptstr. 1
84381 Johanniskirchen
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