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Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Gemeinde Viereth-Trunstadt

Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Weiherer Str. 6
96191 Viereth-Trunstadt

Postanschrift

Weiherer Str. 6
96191 Viereth-Trunstadt